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Qualifikation

Das Leistungsangebot der Kanzlei Bergmann-Weidenbach ist speziell gerichtet auf die Prozessführung vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof sowie – häufig in Kombination damit – die Steuerstrafverteidigung einschließlich dem Recht der Selbstanzeige. Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. jur. Knud Bergmann-Weidenbach, Fachanwalt für Steuerrecht, verfügt über eine Berufserfahrung von mehr als drei Jahrzehnten.

Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse sowie praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts wurde ihm – als einem der ersten bundesweit – von der DeutscheAnwaltAkademie im Juli 2014 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ (Download der Richtlinien) zu führen.

Die in der Person des Kanzleiinhabers vereinigte Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater begründet und begünstigt die Fähigkeit zur qualifizierten Beratung/Vertretung/Verteidigung im oft hochsensiblen und komplizierten Grenzbereich zwischen Steuerberatung, reiner Rechtsberatung und Steuerstrafverteidigung. In der Besetzung dieser Nahtstelle liegt seine Stärke. Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1979 ist der Kanzleiinhaber mit den unterschiedlichsten steuerlichen Sorgen, Nöten und Bedrägnissen seiner Klientel befasst. Die forensische, d.h. die verfahrensrechtliche Kompetenz – die Streitkompetenz – des Kanzleiinhabers ist bei Lösung der Probleme sehr häufig gefragt und steht damit im Vordergrund.

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